Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

INNUNG RHEIN-MAIN

ZERTIFIZIERTER SCHORNSTEINFEGERBETRIEB (Gebäudeenergieberater)

Begriffsbestimmung - ABGASLEITUNG -

Abgase von Gasfeuerstätten können außer bei kamingebundenen Gasgeräten über Abgasleitungen ins Freie abgeführt werden. Abgasleitungen sind zugelassene Systeme, die der Ableitung von Abgasen aus Feuerungsaggregaten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit beschränkter Abgastemperatur dienen. Das Abgasleitungssystem bildet dabei die gesamte Abgasanlage. Bei Schornsteinanlagen ist die Abgasleitung hingegen nur die Verbindung (Abgasrohr) zwischen Heizgerät und Schornsteinanschluss. Die Abgasabführung über Abgasleitungen wird besonders bei Gas-Brennwertgeräten und -kesseln sowie Heizgeräten mi





Bundesland: Hessen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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